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herbergungsbetriebe beschränken darf,
sondern ein möglichst umfassendes Gesamtangebot
einer Destination betreffen
sollte. solch eine servicekette beginnt
Ausflug,
Aktivitäten
und Unterhaltung
Transportmöglichkeiten
Service
und
Assistenz
Gastronomie
Gesundheit und
medizinische
Versorgung
Unterkunft
T R E N D G U I D E F R E E 2 / 2 0 1 1
Zugänglichkeit
Zugehörigkeit
Zufriedenheit
Ankunft
und
Orientierung
Touristisches Serviceangebot unter der Berücksichtigung
einer Mobilitätseinschränkung; Quelle: Eigene Darstellung
in Anlehnung an NatKo, 2002 und Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit 2003.
Anreise
Buchen Entscheiden
Abreise
Nachbetreuen
und
Erinnern
Zielgruppenspezifischinformieren
schon mit der Vorbereitung und endet
erst bei der Nachbereitung der Reise.
Dazwischen liegen serviceangebote, die
vom Verhalten von mitarbeitern im Gastgewerbe
bis zur ausstattung von bädern
oder der zugänglichkeit von sportanlagen
reichen. Der anspruch an barrierefreiheit
reicht dabei von grundlegenden, leicht ein-
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